8. Februar 20231

Einführung von stark ermäßigten Steuersätzen oder dem Nullsteuersatz grundsätzlich nicht nachzukommen

Michael-Polster
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Eventuell habt ihr das schon gesehen – den Beratungsbericht des Bundesrechnungshofes an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes – darin auf der einen Seite die verständliche Aufforderung, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten, auf der anderen Seite die Empfehlung, „Forderungen aus verschiedenen Kreisen nach weiteren Steuersatzermäßigungen, der Einführung von stark ermäßigten Steuersätzen oder dem Nullsteuersatz grundsätzlich nicht nachzukommen“. Dies gilt auch für Obst und Gemüse, die kurz erwähnt werden.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/umsatzsteuer.html

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1 comments

  • Ralf-Blauert

    17. Februar 2023 at 13:25

    Vielen Dank für die Info.

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