In den kommenden zwei Jahren will die Bundesregierung vier Milliarden Euro in eine bessere frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung investieren. Der Bundesrat stimmte dem dritten Kita-Qualitätsgesetz am 18. Oktober 2024 zu.
Die Weiterentwicklung des Gesetzes fokussiert auf verschiedene Themen, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards etabliert werden sollen. Dazu gehören etwa die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte und die Förderung der sprachlichen Entwicklung. Auch eine ausgewogene und nachhaltige Verpflegung für die Kleinkinder soll zukünftig noch mehr in den Fokus rücken. Die konkreten Maßnahmen legen die Länder in individuellen Verträgen mit dem Bund selbst fest.
Bereits 2019 war ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde 2023 inhaltlich angepasst und ist nun erneut weiterentwickelt worden.