2024Allgemein9. Januar 2024

Ausbau von Ganztagsangeboten

In zwei Jahren haben Eltern Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ihrer Kinder. Wie weit ist der Ausbau?

Aktuell besuchen 1,7 Millionen Grundschulkinder Ganztagsschulen und Horte – das entspricht etwa 55 Prozent. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung erhalten. Bis dahin müssen 470.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, hauptsächlich in Westdeutschland.

Der Bund unterstützt die Länder durch das Investitionsprogramm Ganztagsausbau mit 3,5 Milliarden Euro. Die Mittel stehen Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden für Maßnahmen zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Sie können z. B. für den Neu- oder Umbau von Gebäuden oder für die Ausstattung genutzt werden. Auch der Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen kann damit finanziert werden.

Laut Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Somit wird die Bedeutung der Schulverpflegung für kindliche Gesundheitsförderung und gleichberechtigte Teilhabe weiter zunehmen. Wichtig ist daher, dass Schulverpflegung von vornherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht wird.

Mehr erfahren