2021Pressemitteilung14. September 2021

Rechtswidrige Ausschreibungspraxis

Berliner Vergabekammer mahnt Bezirk Treptow-Köpenick ab und verlangt Korrektur der Musterausschreibung.

Die Musterausschreibung für die Vergabe des Schulessens in Berlin ist rechtswidrig. Das stellte die Vergabekammer des Landes fest, die in ihrem Beschluss zahlreiche inhaltliche Mängel beanstandete. Sie beklagt u.a. gravierende Fehler in der Leistungsbeschreibung, eine mangelhafte Dokumentation, eine nicht nachvollziehbare Festpreisregelung sowie unklare und widersprüchliche Angaben. Geklagt hatte ein Mitglied des VDSKC, dessen vorherige Rüge beim Bezirk Treptow-Köpenick abgewiesen worden war.

Die Vergabekammer des Landes Berlin hat eine Beschwerde gegen die amtliche Ausschreibungspraxis beim Schulessen zugunsten der Schulcaterer entschieden. Als Folge daraus ist der Bezirk Treptow-Köpenick jetzt verpflichtet, seine Ausschreibungstexte zu überarbeiten und die beklagten Punkte zu korrigieren. Betroffen sind allerdings auch alle anderen Bezirke, da die Musterausschreibung ab Februar 2020 einheitlich zur Anwendung kam. „Das ist eine Entscheidung mit Strahlkraft über den Bezirk Treptow-Köpenick und das Land Berlin hinaus“, betont Ralf Blauert, 1. Vorsitzender des VDSKC. „Cateringunternehmen müssen grob fehlerhafte Ausschreibungen nicht hinnehmen. Dieser Beschluss zeigt ganz klar: Wenn Gespräche nicht möglich sind, sollte der Rechtsweg beschritten werden.“

Zentraler Kritikpunkt der Vergabekammer ist, dass die Leistungsbeschreibung, die die Cateringunternehmen als Grundlage für ihre Kalkulation nehmen müssen, „nicht eindeutig und nicht erschöpfend“ ist. Dieser Umstand sei eine eindeutige Verletzung der Bieterrechte. Konkret geht es um eine mangelhafte Darstellung des Umfangs der Sonderkostformen und der Kaltverpflegung, um die Zeiten der Essensausgabe, die Verpflegung in den Ferien und an Ausflugstagen sowie die Vorgaben zu den erlaubten Garmethoden. Zudem fehlt es an einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Dokumentation zur Ermittlung des vorgegebenen Festpreises pro Essensportion. Die Kammer stellt angesichts der intransparenten Angaben fest, dass eine realistische Kalkulation nicht möglich ist.

Für Caterer, die sich 2020 im Bezirk Treptow-Köpenick um Schulessenverträge beworben haben, ergibt sich deshalb ein Schadensersatzanspruch. „Wir rufen alle betroffenen Cateringunternehmen dazu auf, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt Blauert. „Der derzeitige Vertrag ist unzumutbar und voller Widersprüche. Wir fordern den Senat und die Bezirke auf, die Mängel schnellstmöglich zu beheben und für eine faire Vergabepraxis zu sorgen.“ Auch noch offene Vergabeverfahren in Berlin können mit dem aktuellen Beschluss angefochten werden.

In Berlin ist das Mittagessen in Grundschulen seit 2019 für alle Kinder kostenfrei. Die aktuelle Musterausschreibung für weiterführende Schulen wurde im Land Berlin im Herbst 2019 grundlegend überarbeitet.