Seit dem 19. Februar 2024 laufen die Vergabeverfahren für die Essensversorgung an Berliner Grund- und Oberschulen. Die Vergabeunterlagen sind durchzogen von rechtswidrigen Vorgaben, die die Caterer vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Berliner VDSKC-Mitglieder haben deshalb ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
Auch die vorherige Vergabe vor knapp vier Jahren hatte eine Welle an Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer Berlin hervorgerufen. Die Abarbeitung der damals eingegangenen Fälle ist bis heute nicht abgeschlossen. Jetzt wiederholt sich die Geschichte: „Die Bezirke haben aus den Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt“, beklagt Ralf Blauert, 1. Vorsitzender des VDSKC. „Leider wurden die ausführenden Cateringunternehmen nicht ausreichend in den Prozess eingebunden. Ihre berechtigten Sorgen und Bedenken wurden schlicht ignoriert.“
Die schwerwiegendsten Verstöße sind:
- Bezahlt werden nur abgeholte Mahlzeiten
Nach den Vergabeunterlagen werden die Festpreise nicht für jede hergestellte und gelieferte Portion bezahlt, sondern nur für die von den Schülern gegessenen Portionen. Eine solche Risikokonzentration zu Lasten der Unternehmen darf keinen Bestand haben. - Verbindliche Fest- und Maximalpreise
Die Vergütungsbedingungen machen eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich. Die Fest- und Maximalpreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich – eine Preisanpassung ist nicht vorgesehen. - Fehlende Informationen
Die Vergabeunterlagen sind unvollständig. Den Unternehmen werden die für eine vernünftige kaufmännische Kalkulation erforderlichen Informationen vorenthalten. So bleibt beispielsweise offen, wie viele Schüler in den einzelnen Schulen am Schulmittagessen teilnehmen. - Willkürliche Auswahlkriterien
Die Auswahl der Unternehmen anhand von Zuschlagskriterien ist vollständig willkürlich. So muss eine Speisekarte mit 20 vegetarischen Gerichten eingereicht werden. Die Mittagessenausschüsse der Schulen sollen die Akzeptanz der Speisen mit „gering, teilweise oder vollständig an der jeweiligen Schule akzeptiert“ bewerten. Maßstäbe werden den Unternehmen dafür nicht gegeben.
Erste Nachprüfungsanträge sind bei der Vergabekammer Berlin bereits anhängig. Aufgrund der Verwendung identischer Vergabeunterlagen in allen Bezirken, wirken sich Beschlüsse der Nachprüfungsinstanzen auf alle Ausschreibungen aus. „Wir bedauern, dass erneut die Nachprüfung entscheiden muss. Es wäre für alle Seiten erfreulicher, wenn Berlin die Verfahren als Ausgangspunkt für einen kooperativen Ansatz nutzen würde“, findet Ralf Blauert.