Der Bundestag hat heute das dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und darin die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Maßnahme gilt auch für Cateringunternehmen, Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, sofern sie verzehrfertig zubereitete Speisen abgeben.
Die Steuererleichterung soll die wirtschaftliche Erholung der von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen beschleunigen und die Krisenfolgen abmildern.
Der VDSKC sprach sich bereits seit letztem Jahr für eine dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer aus und begrüßt daher die Verlängerung.